1. Kategorie-Messlatte
Zu jeder bewertbaren Kategorie gehört eine versionierte Messlatte. Sie legt die Preisklassen und die K.o.-Kriterien fest. Dazu kommen die Merkmale, die eine Preisklasse erwarten lässt, die Merkmale über der Klasse und die Nachteile. Kalibriert ist sie so, dass ein typisches Produkt seiner Klasse ungefähr 70–76 Punkte erreicht.
2. K.o.-Kriterien
Wir berechnen eine Punktzahl erst, wenn alle vier K.o.-Kriterien erfüllt sind:
- Mindestens ein belegter europäischer Preis in Euro. Wer ausschließlich über den eigenen Vertrieb verkauft, wird dadurch nicht benachteiligt.
- Eindeutige Identität von Marke, Modell und Variante.
- Alle Pflichtmerkmale der Kategorie sind vorhanden oder offen als gesetzlich übliche Annahme gekennzeichnet.
- Kein aktiver Sicherheitsrückruf.
Bleibt der Preis oder die Identität ungeklärt, ist das Produkt nicht bewertbar. Fehlt ein Pflichtmerkmal oder läuft ein Rückruf, scheitert es schon an den K.o.-Kriterien. Wo etwas unklar bleibt, raten wir nicht.
3. Preisklasse und Grenzfallregel
Das niedrigste belegte europäische Angebot bestimmt die Preisklasse. Liegt der Preis im Bereich von ±10 % um eine Klassengrenze, rechnen wir beide Nachbarklassen durch und nehmen das bessere Ergebnis. Wird ein Produkt in der günstigeren Klasse gerechnet, tritt an die Stelle des Preispositions-Bonus ein Abzug von −3.
4. Deterministische Punktzahl
Mehr als 24 Monate Herstellergarantie ergeben +3, genau 24 Monate oder eine unbekannte Dauer 0, weniger als 24 Monate −3. Die Preisposition bringt +5 im unteren Drittel, +2 im mittleren und 0 im oberen. Das Ergebnis wird auf 0–100 begrenzt.
5. Belegregel
Es zählt nur, was belegt ist. Zu jedem Merkmal, auf das es in der Messlatte ankommt, gehören die Quelle, der Abrufkontext und der zitierte Auszug. Die Belege haben eine feste Rangfolge nach Quellenstufe: zuerst die vom Hersteller eingereichten Belege (T1), dann seine öffentlichen Angaben (T2), dann Händler und Preisportale (T3), zuletzt sonstige Webquellen (T4). Bei widersprüchlichen Belegen entscheiden wir vorsichtig.
6. Eine Auszeichnung ab 70 Punkten
Es gibt genau eine Auszeichnung: den European Best Value Award. Wir vergeben ihn ab 70 von 100 Punkten und nur dann, wenn alle K.o.-Kriterien erfüllt sind. Stufen oder Noten gibt es nicht. Eine Zahlung ändert weder die Punktzahl noch das Ergebnis an den K.o.-Kriterien.
7. Versionierung und Änderungskontrolle
Ändern wir die Messlatte, die Schwelle, die Formel oder ein K.o.-Kriterium, entsteht eine neue Fassung. Ein veröffentlichtes Ergebnis behält dauerhaft die Fassungen, nach denen es entschieden wurde. Eine Kalibrierung wirkt nur auf künftige Fassungen der Messlatte, nicht auf bereits getroffene Entscheidungen.