Vom Produkt zum öffentlichen Registereintrag
Sechs Schritte machen aus einer Behauptung ein nachprüfbares Ergebnis.
Sechs Schritte trennen die Belege, die Entscheidung und die kommerzielle Nutzung sauber voneinander. Wir suchen das Produkt aus, das Regelwerk entscheidet. Eine Lizenz, sofern es überhaupt eine gibt, hat auf die Punktzahl keinen Einfluss.
- Regelwerk
- Versioniert
- Entscheidung
- Nachrechenbar
- Registereintrag
- Öffentlich
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01
Zuerst die Identität
Produkt auswählen
Wir greifen Produkte auf, die in einer europäischen Kategorie eine Rolle spielen — meist die, denen Käufer tatsächlich begegnen. Hersteller können ein Produkt auch selbst einreichen. An den Regeln ändert das nichts.
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02
Ohne Messlatte keine Punktzahl
Messlatte und Preisklasse klären
Das Produkt braucht eine aktive Kategorie-Messlatte und eine belegte europäische Preisklasse.
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03
Quelle + Auszug
Belege zusammentragen
Herstellerseiten, Datenblätter, Handbücher, amtliche Register und Händlerangebote belegen jede Angabe, auf die es an der Messlatte ankommt. Zu jedem Beleg gehören die Quelle und die zitierte Fundstelle.
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04
Unklarheiten bleiben sichtbar
K.o.-Kriterien bestehen
Bevor wir Punkte vergeben, prüfen wir den Preis, die Identität des Produkts, die Pflichtmerkmale und den Rückrufstatus.
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05
Kein Jury-Urteil
Ergebnis berechnen
Das versionierte Regelwerk verrechnet, was die Preisklasse erwarten lässt, mit den Merkmalen über der Klasse und den Nachteilen. Danach entscheidet genau eine Schwelle: 70 Punkte.
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06
12 Monate Gültigkeit
Veröffentlichen und beobachten
Besteht ein Produkt, veröffentlichen wir es mit dem Prüfbericht und einem Eintrag, den jeder nachlesen kann. Produkte, die nicht bestehen, veröffentlichen wir nicht. Läuft eine Auszeichnung später ab, wird sie ausgesetzt oder widerrufen, dann bleibt auch das öffentlich.