Vom Produkt zum öffentlichen Registereintrag

Sechs Schritte machen aus einer Behauptung ein nachprüfbares Ergebnis.

Sechs Schritte trennen die Belege, die Entscheidung und die kommerzielle Nutzung sauber voneinander. Wir suchen das Produkt aus, das Regelwerk entscheidet. Eine Lizenz, sofern es überhaupt eine gibt, hat auf die Punktzahl keinen Einfluss.

Regelwerk
Versioniert
Entscheidung
Nachrechenbar
Registereintrag
Öffentlich
  1. 01

    Produkt auswählen

    Wir greifen Produkte auf, die in einer europäischen Kategorie eine Rolle spielen — meist die, denen Käufer tatsächlich begegnen. Hersteller können ein Produkt auch selbst einreichen. An den Regeln ändert das nichts.

    Zuerst die Identität
  2. 02

    Messlatte und Preisklasse klären

    Das Produkt braucht eine aktive Kategorie-Messlatte und eine belegte europäische Preisklasse.

    Ohne Messlatte keine Punktzahl
  3. 03

    Belege zusammentragen

    Herstellerseiten, Datenblätter, Handbücher, amtliche Register und Händlerangebote belegen jede Angabe, auf die es an der Messlatte ankommt. Zu jedem Beleg gehören die Quelle und die zitierte Fundstelle.

    Quelle + Auszug
  4. 04

    K.o.-Kriterien bestehen

    Bevor wir Punkte vergeben, prüfen wir den Preis, die Identität des Produkts, die Pflichtmerkmale und den Rückrufstatus.

    Unklarheiten bleiben sichtbar
  5. 05

    Ergebnis berechnen

    Das versionierte Regelwerk verrechnet, was die Preisklasse erwarten lässt, mit den Merkmalen über der Klasse und den Nachteilen. Danach entscheidet genau eine Schwelle: 70 Punkte.

    Kein Jury-Urteil
  6. 06

    Veröffentlichen und beobachten

    Besteht ein Produkt, veröffentlichen wir es mit dem Prüfbericht und einem Eintrag, den jeder nachlesen kann. Produkte, die nicht bestehen, veröffentlichen wir nicht. Läuft eine Auszeichnung später ab, wird sie ausgesetzt oder widerrufen, dann bleibt auch das öffentlich.

    12 Monate Gültigkeit