European Product Evaluation Institute

Lizenzbedingungen für die Auszeichnung

DOC / AWARD-LICENCE-TERMSÖffentliches Dokument

Version 1.1 – gültig ab 30. Juli 2026. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Auszeichnungslizenzvertrags mit der smartzone GmbH als Betreiberin des European Product Evaluation Institute („EPEI“) und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Diese deutsche Übersetzung dient der Verständlichkeit; Vertragssprache ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Englisch.

1. Gegenstand der Lizenz

1.1 Nach bestandener Bewertung und Zahlung der Lizenzgebühr räumt EPEI dem Auftraggeber („Lizenznehmer“) das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Siegel „European Best Value Award“, die Auszeichnungsurkunde und die zugehörige Award-ID für genau das im Auszeichnungsdatensatz genannte Produkt einschließlich Modell und Variante zu nutzen.

1.2 Die der Lizenz vorausgehende Bewertung ist kostenlos; ihr Ergebnis ist von Zahlungen unabhängig. Keine Gebühr — auch nicht die Lizenzgebühr — begründet einen Anspruch auf ein positives Ergebnis oder eine Auszeichnung.

2. Nutzungsumfang

2.1 Die Lizenz umfasst die Verwendung des Siegels für das ausgezeichnete Produkt in Marketing- und Vertriebsunterlagen, auf Verpackungen, Produktdetailseiten und Listings, in Anzeigen und am Verkaufsort.

2.2 Die Lizenz ist auf das Produkt in der bewerteten Ausführung beschränkt. Sie gilt nicht für andere Produkte oder Varianten, Nachfolgemodelle oder nach der Bewertung wesentlich veränderte Produkte.

3. Verbindliche Nutzungsform

3.1 Das Siegel muss unverändert wiedergegeben werden. Proportionen, Bestandteile und Lesbarkeit müssen erhalten bleiben; ausschließlich die lizenzierten Grafikdateien dürfen verwendet werden.

3.2 Auszeichnungsjahr und Award-ID müssen sichtbar bleiben. Direkt neben jeder Verwendung des Siegels muss auf den öffentlichen Verifizierungsdatensatz verwiesen werden – durch die lesbare Verifizierungs-URL zur Award-ID oder den bereitgestellten QR-Code in lesbarer Größe. Diese Pflicht setzt die deutsche Rechtsprechung zur Fundstellenangabe bei Werbung mit Prüfsiegeln um.

3.3 Das Siegel darf nicht so dargestellt werden, als handele es sich um eine amtliche, staatliche oder EU-Zertifizierung. Es darf weder als eigene Marke des Lizenznehmers noch als deren Bestandteil verwendet werden.

4. Laufzeit

4.1 Die Lizenz läuft für die im Angebot genannte Dauer, typischerweise zwölf Monate ab Beginn der Gültigkeit der Auszeichnung. Sie endet automatisch mit Ablauf dieser Dauer, sofern sie nicht verlängert wird.

4.2 Eine Verlängerung kann eine Neubewertung nach der dann aktuellen Methodik und Messlatte erfordern; auch die Neubewertung ist kostenlos.

5. Pflichten des Lizenznehmers

5.1 Der Lizenznehmer gewährleistet, dass alle für die Bewertung bereitgestellten Angaben, einschließlich direkt eingereichter Herstellerdaten, richtig und vollständig sind.

5.2 Der Lizenznehmer informiert EPEI unverzüglich über (a) wesentliche Veränderungen am ausgezeichneten Produkt, (b) Produktrückrufe oder Sicherheitsbedenken und (c) Anzeichen für einen Missbrauch des Siegels.

5.3 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Werbung in den angesprochenen Märkten rechtmäßig ist; dazu gehört die Fundstellenangabe nach Ziffer 3.2.

6. Aussetzung und Widerruf

6.1 EPEI darf die Lizenz mit dem öffentlichen Status „ausgesetzt“ versehen, während eine wesentliche Produktänderung, ein Rückruf, eine substantiierte Beschwerde, ein möglicher Missbrauch oder möglicherweise falsche Angaben untersucht werden.

6.2 EPEI darf die Lizenz aus wichtigem Grund mit dem öffentlichen Status „widerrufen“ beenden, insbesondere wenn das Produkt wesentlich verändert oder zurückgerufen wurde, die Auszeichnung durch falsche Angaben erlangt oder irreführend genutzt wurde oder der Lizenznehmer nach einer angemessenen Nachfrist mit einer Zahlung in Verzug bleibt.

6.3 Der öffentliche Verifizierungsdatensatz zeigt stets den aktuellen Status. Der Lizenznehmer erklärt sich mit dieser öffentlichen Statusanzeige einverstanden.

7. Ende der Lizenz

7.1 Nach Ablauf der Lizenz beendet der Lizenznehmer alle digitalen Nutzungen des Siegels auf Websites, Listings und in Werbung innerhalb von 14 Tagen. Vor Ablauf hergestellte physische Materialien, etwa Verpackungen, die das Auszeichnungsjahr zeigen, dürfen bis zu sechs Monate nach Ablauf abverkauft werden, sofern das Produkt unverändert geblieben ist und die Statusseite nicht irreführend dargestellt wird.

7.2 Nach einem Widerruf ist jede Nutzung sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen, einzustellen. Ein Abverkaufsrecht besteht nicht; bereits hergestelltes Material darf nicht neu in Verkehr gebracht werden.

7.3 Die Nutzung eines Siegels ohne gültige Lizenz, auch nach Ablauf oder Widerruf, ist gesetzlich verboten (Anhang Nr. 2 zu § 3 Abs. 3 UWG).

8. Nachweis und Prüfung

Auf angemessene Anforderung weist der Lizenznehmer nach, wie und wo das Siegel verwendet wird. EPEI überwacht veröffentlichte Nutzungen und führt ein öffentliches Korrekturregister.

9. Gebühren

Die Lizenzgebühren ergeben sich aus dem Angebot, verstehen sich netto zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und sind vor Beginn der Lizenzdauer fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

10. Freistellung

Der Lizenznehmer stellt die smartzone GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßenden Siegelnutzung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

11. Haftung und anwendbares Recht

Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zur Siegel-Lizenz gehen diese Lizenzbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.